Rechtsanwalt bei Scheidung in Wien – erfahren und kompetent
Umfassend beraten und vertreten – Ihr Rechtsanwalt beim Thema „Scheidung“.
Eine Scheidung ist eine emotionale Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Neben der Ernüchterung über die verlorene Liebe und Lebensgemeinschaft sind viele organisatorische Verpflichtungen äußerst belastend. Wenden Sie sich, sobald Sie sich für eine Scheidung entschieden haben, an meine Kanzlei in Wien für eine umfassende juristische Beratung sowie die Vertretung vor Gericht, falls nötig. Vor dem Familiengericht, das die Scheidung durchführt, ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich.
Einvernehmliche Ehescheidungen innerhalb von 3 Tagen möglich!
Scheidung und Unterhalt
Im Zusammenhang mit einer Scheidung kommt dem Thema Unterhalt eine große Bedeutung zu. Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, sofern diese nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kinder die Schule besuchen oder studieren. Die ehemaligen Partner müssen nach der Scheidung selbst für ihre Einkommen sorgen, es gibt jedoch Ausnahmen. So hat eine Partei der anderen unter anderem Unterhalt zu zahlen, wenn diese kleine Kinder betreut oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann.
Im Folgenden beantworte ich einige Fragen, die Mandanten mir oft stellen:
Was macht ein Anwalt bei einer Scheidung?
Der Rechtsanwalt stellt sicher, dass alle Prozesse im Sinne seines Mandanten ablaufen. Dabei steht er ihm als Ansprechpartner bei allen Fragestellungen zur Seite.
Ab wann sollte der Anwalt eingeschaltet werden?
Ich stehe Ihnen während aller Phasen der Scheidung zur Seite und berate Sie bedarfsgerecht bei sämtlichen Fragen.
Welche Papiere sind nötig?
Diese Dokumente müssen Sie beim Familiengericht einreichen: anwaltliche Vollmacht für den Scheidungsantrag, Ehevertrag, Kopie des Familienstammbuchs oder Heiratsurkunde, Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, Personalausweis, Formulare für den Versorgungsausgleich, im Falle der Prozesskostenbeihilfe Nachweise über persönliche Finanzen, beglaubigte Kopie der notariellen Scheidungsfolgevereinbarung, wenn vorhanden.
Wer zahlt den Anwalt bei einer Scheidung?
Jede Partei zahlt ihren Scheidungsanwalt selbst und übernimmt die Hälfte der Gerichtskosten.
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